Allgemein

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und/oder Verkäufe und/oder sonstigen Rechtsbeziehungen von Riquezacompany, im Folgenden Lieferant genannt, und seinen Kunden und/oder Auftraggebern, im Folgenden Kunde genannt. Die Bestellung oder Wahlaufforderung, der Abschluss eines Kaufvertrages oder die Annahme einer Lieferung durch den Kunden bedeutet seinerseits die Erklärung, dass diese Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen dem Kunden bekannt sind und von ihm akzeptiert werden. Ein allgemeiner Hinweis des Kunden auf etwaige andere Allgemeine Geschäftsbedingungen gilt für den Anbieter.
  2. Alle Angebote des Lieferanten sind stets freibleibend. Erteilt der Kunde eine Bestellung, kommt der Vertrag erst dann zustande, wenn der Lieferant diese schriftlich annimmt oder mit der Ausführung beginnt.
  3. Von diesen Bedingungen kann nur schriftlich abgewichen werden.
  4.  

Eigentumsvorbehalt

  1. Der Lieferant behält sich das Eigentum an von ihm gelieferten oder zu liefernden Waren bis zur vollständigen Bezahlung an ihn vor:
    a) die vom Kunden geschuldete Leistung für alle im Rahmen des Vertrags gelieferten oder zu liefernden Waren;
    b) Ansprüche wegen Nichterfüllung solcher Vereinbarungen durch den Kunden;
    Dem Kunden ist es nicht gestattet, hinsichtlich der Lagerkosten ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen und diese Kosten auf die von ihm geschuldeten Leistungen anzurechnen.
  2. Gehört eine Sache dem Lieferer aus den vorstehenden Gründen, so kann der Besteller darüber nur im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebes verfügen.
  3. Kommt der Besteller mit der Leistung nach Absatz 1 in Verzug. Der Lieferer ist berechtigt, die ihm gehörende Ware auf Kosten des Bestellers dort, wo sie sich befindet, zurückzunehmen . Der Käufer ermächtigt den Anbieter hiermit unwiderruflich, die von oder für den Käufer genutzten Räume zu betreten (oder betreten zu lassen). Alle im Besitz des Käufers befindlichen und vom Lieferanten stammenden Gegenstände gelten stets als die auf den unbezahlten Rechnungen angegebenen, sofern die Menge der im Besitz befindlichen Gegenstände nach Art und Zusammensetzung auf den unbezahlten Rechnungen angegeben ist, sowie die noch abzurechnenden Zinsen nicht übersteigen. Solange sie nicht vollständig bezahlt sind, darf die Ware weder verliehen, verpfändet oder an Dritte zur Sicherheit übereignet werden.

Lieferung

  1. Mit dem Lieferanten vereinbarte Lieferzeiten sind Richtwerte und keine Frist.
  2. Die Lieferung erfolgt ab Werk bzw. Ort der Niederlassung.
  3. Der Lieferant ist berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung in Teilen zu erbringen.
  4. Preise Die angegebenen Preise sind freibleibend und gelten ab Geschäftssitz des Lieferanten, ausgenommen sogenannte Nachlieferungen, die vom Lieferanten durchgeführt werden können. Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
  5. Beschwerden, Untersuchungspflicht und Compliance
    Der Kunde ist verpflichtet, bei der Lieferung zu prüfen, ob die Ware der Vereinbarung entspricht, wobei die Prüfung in jedem Fall die Prüfung der richtigen Anzahl und Art (auch anhand der Lieferscheine) sowie des Zustands der Ware umfassen muss gelegen. Entspricht die Ware in irgendeiner Weise der Vereinbarung nicht, kann sich der Kunde hierauf nicht mehr berufen, wenn er den Lieferanten nicht so schnell wie möglich und in jedem Fall innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung, mindestens jedoch nachdem dies vernünftigerweise möglich war, benachrichtigt schriftlich und begründet gekündigt hat. Der Lieferant ist nicht verpflichtet, Reklamationen über sofort erkennbare Abweichungen der gelieferten Ware, die ihn später als 8 Tage nach Eingang der Ware beim Kunden erreichen, zu bearbeiten. Für den Fall, dass der Kunde und/oder Dritte den Artikel unsachgemäß behandeln und/oder ohne vorherige Zustimmung des Benutzers versuchen, den Artikel zu reparieren oder zu ändern. Auf die Vertragswidrigkeit der Sache kann sich der Kunde nur berufen, wenn er nachweist, dass ein solcher Einspruch auf Tatsachen gestützt werden kann, die in gleicher Weise eingetreten wären, wenn die beabsichtigte Reparatur erforderlicher Anpassung(en) und/oder unsachgemäßer Behandlung gewesen wäre weggelassen.

Zahlung

  1. Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, es sei denn, beide Parteien haben etwas anderes vereinbart.
  2. Ab dem 31ste Tag nach Rechnungsdatum werden Zinsen in Höhe von 1% auf ausstehende Rechnungsbeträge berechnet, die alle auf monatlicher Basis, pro Monat und/oder Teil eines Monats umgerechnet werden.
  3. Zahlungen durch oder im Namen des Kunden dienen nacheinander der Begleichung der von ihm geschuldeten außergerichtlichen Inkassokosten, der von ihm geschuldeten Zinsen und sodann, ungeachtet anderslautender Weisungen des Kunden, der Höhe nach die ausstehenden Hauptbeträge. Außergerichtliche Inkassokosten werden dem Kunden gemäß dem Inkassotarif der niederländischen Anwaltskammer mit einem Mindestbetrag von 500 € in Rechnung gestellt.
    Der Kunde kann einer Rechnung nur innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum widersprechen.

Weiterlieferung

Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten ist es dem Kunden nicht gestattet, vom Lieferanten bezogene Waren an andere Wiederverkäufer oder an eigene Tochtergesellschaften zu liefern. Verstößt der Käufer dagegen, schuldet der Käufer dem Lieferanten eine Geldbuße in Höhe von 3000 € pro geliefertem Artikel.

Suspension

Während der Zeitraum, in dem der Besteller eine dem Lieferer zustehende Verpflichtung nicht erfüllt hat, ist der Lieferer berechtigt, die (weitere) Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber dem Besteller auszusetzen.

Zahlen, Maße und Gewichte

Geringfügige Abweichungen von angegebenen Maßen, Gewichten, Stückzahlen, Farben und ähnlichen Daten gelten nicht als Mangel. Die niederländischen Handelspraktiken bestimmen, ob geringfügige Abweichungen vorliegen.

Auflösung

Kommt der Kunde einer ihm aus dem Vertrag möglicherweise erwachsenden Verpflichtung nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nach, sowie bei Insolvenz, Auftragseinstellung oder Vormundschaft des Kunden oder bei Schließung oder Liquidation seines Unternehmens , sind alle seine Verpflichtungen sofort fällig und der Lieferant ist berechtigt, nach eigenem Ermessen, ohne jegliche Verpflichtung zum Schadensersatz und unbeschadet der weiteren Rechte des Lieferanten, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder die (weitere) ) Erfüllung der Vereinbarung.

Beendigung der Beziehung

a) Im Falle der Liquidation oder Auflösung seines Unternehmens ist der Käufer verpflichtet, dies dem Lieferanten vorab mitzuteilen.
b) Wird die Beziehung zwischen Käufer und Lieferant beendet oder überträgt der Käufer seinen Betrieb auf andere, müssen dem Lieferanten zunächst Waren mit einem Markennamen angeboten werden. Nimmt der Lieferant das Angebot des Käufers an, verpflichtet sich der Lieferant, dies zu seinem aktuellen Verkaufspreis abzüglich erhaltener Skonti und vorbehaltlich Alters- und/oder Beschädigungsminderung zu tun, sofern alle Rechnungen des Lieferanten vom Käufer beglichen sind. Bei noch nicht bezahlter Ware gilt auch die Verrechnung mit dem Kaufpreis, vorbehaltlich Alters- und/oder Beschädigungsminderung

Auswahl Sendungen

a) Wird auf Wunsch des Bestellers Ware nach Wahl versandt, so hat der Besteller dem Lieferanten spätestens 10 Tage nach dem Datum der Sichtrechnung bzw. des Empfangsscheines schriftlich mitzuteilen, ob er die erhaltene Ware nach seiner Wahl im Ganzen behalten möchte oder teilweise.
b) Ist dies der Fall, gilt als Tag des Vertragsabschlusses der Tag, an dem ein Teil davon zugegangen ist. Der Preis ist der auf der Sichtrechnung bzw. Quittung ausgewiesene Preis und ggf. Edelmetallzuschlag.
c) Optionale Ware, die nicht zurückbehalten wurde, muss vom Kunden im Originalzustand, Aufmachung und Verpackung per Einschreiben frachtfrei und mit schriftlicher Erklärung spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum oder Quittungsdatum zurückgesandt werden.
d) Erhält der Lieferant während der maximalen Optionsfrist von 10 Tagen eine schriftliche Mitteilung des Kunden, so gilt der erste Tag nach dieser Frist als Tag des Vertragsschlusses, d. h. der Kauf durch den Kunden aller auf der Sichtrechnung oder - auf der Quittung erwähnte Gegenstände. Als Preis gilt dann der auf der Ansichtsrechnung ausgewiesene Preis, wobei der ausgewiesene Edelmetallzuschlag bzw. der am Tag des Kaufvertragsabschlusses gültige, falls dieser höher ist, berechnet wird.
e) Bei optionalen Sendungen werden dem Kunden die Porto- und/oder Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt.
f) Optionale Waren dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Lieferanten ausgestellt werden. Optionale Waren dürfen nicht demontiert werden.
g) Der Käufer hat die optionale Ware pfleglich zu behandeln. Schäden und dergleichen, die durch und/oder während des Verbleibs der optionalen Ware beim Kunden entstehen, gehen zu seinen Lasten, ebenso wie etwaige Kosten der Neuanlage. Optionale Ware, die so beschädigt ist, dass sie nicht mehr zum Verkauf geeignet ist, wird vom Lieferanten nicht zurückgenommen.

Höhere Gewalt

Bei Streik, Brand, Zerstörung von Transportgütern, Wasserschaden, behördlichen Maßnahmen, Verspätung beim Versand ins Ausland, Lieferverzögerung, Ausfuhrverbot, Krieg, Mobilmachung, Transporthindernissen, Ausfuhrsperren, Einfuhrsperren und allen Fällen von Gewalt Bei höherer Gewalt kann der Lieferer entweder die Lieferzeit um die Dauer des Hindernisses verlängern oder, soweit von dem Hindernis betroffen, vom Verkauf zurücktreten oder mit dem Besteller eine andere Vereinbarung treffen. Tritt ein Hindernis ein, teilt der Anbieter dem Kunden auf schriftlichen Wunsch des Kunden innerhalb von 8 Tagen mit, welche Möglichkeit zur Verfügung steht.

Kommerzielles Material

Dem Kunden überlassene Werbemittel im weitesten Sinne bleiben unveräußerliches Eigentum des Anbieters und können vom Anbieter jederzeit, auch wenn der Kunde einen Kostenbeitrag geleistet hat, ohne Rückzahlung etwaiger vom Kunden geleisteter Beiträge zurückgefordert werden und deren Kosten.

Kredit

Der Lieferant ist nicht verpflichtet, Gegenstände zur Gutschrift zurückzunehmen. Ist der Lieferant dennoch dazu bereit, wird er höchstens den historisch gezahlten Rechnungspreis oder den aktuellen Tagespreis gutschreiben, wenn dieser niedriger ist.

Vergütung

1. Aufgaben
Aufträge sind für den Auftraggeber möglichst genau und nach Möglichkeit schriftlich zu erteilen. Scham oder Kosten aufgrund von Missverständnissen, falsch erteilten oder missverstandenen Bestellungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
a) Wurde dem Lieferer ein Auftrag zur Sonderanfertigung erteilt oder ist ihm Ware zur Reparatur, Be- oder Verarbeitung überlassen worden, haftet der Lieferer nur für Schäden. die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
b) Der Lieferant ist niemals zum Ersatz von Schäden verpflichtet, die nicht Personen oder Sachen betreffen.
c) Der Lieferant legt alle rechtlichen und vertraglichen Einwände fest, auf die er sich zur Abwehr seiner eigenen Haftung gegenüber dem Besteller, auch im Namen seiner Untergebenen und Nichtuntergeordneten, für deren Verhalten er gesetzlich haftbar gemacht werden kann, berufen kann.
d) Die Bestimmungen dieses Artikels lassen die gesetzliche Haftung des Lieferanten nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
2. Design
Entwürfe, Zeichnungen und Modelle sind ebenso wie die vom Verkäufer verwendeten Werkzeuge geistiges und/oder materielles Eigentum des Verkäufers, auch wenn dem Kunden Kosten in Rechnung gestellt wurden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Es ist daher ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht gestattet, ein Produkt ganz oder teilweise, in seiner ursprünglichen oder geänderten Form oder auf irgendeine Weise zu imitieren und/oder zu reproduzieren.

Garantie

Vom Anbieter als begründet erklärte Reklamationen werden bis zur gesetzlich zulässigen Mindestgarantiezeit nach dem Kaufdatum durch den Verbraucher bearbeitet. Bei Beanstandungen von Herstellungsfehlern, einschließlich Materialfehlern, Verarbeitungsfehlern, Montagefehlern, bei der Ausgabe der Ausgabe, werden die Reparaturkosten innerhalb der vorgenannten Fristen vollständig vom Lieferanten getragen.

Umleitung

Bei Beanstandungen erfolgt die Weiterleitung bis zur gesetzlich zulässigen Mindestgewährleistungsfrist nach Auslieferung an den Kunden auf Kosten des Lieferanten.

Stornierung durch den Kunden

Eine Stornierung einer erteilten Bestellung kann nur mit Zustimmung des Lieferanten und insoweit erfolgen, als der Lieferant dafür entschädigt wird. Handelt es sich um Artikel, die speziell für den Kunden angefertigt wurden, ist eine Stornierung oder Rückgabe nicht möglich.

Einkaufsbedingungen

Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen abweichende Einkaufs- oder ähnliche Bedingungen des Bestellers erkennt der Lieferer nicht an.

Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder ungültig sein, bleiben alle anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung unberührt und in vollem Umfang wirksam. Soweit eine Bestimmung dieser Vereinbarung zwingendem Recht entgegensteht, wird eine Bestimmung ersetzt, die dem verfolgten Zweck am nächsten kommt.

Streitigkeiten

Alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, werden dem Gericht in Zutphen vorgelegt

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Vereinbarungen unterliegen niederländischem Recht und gelten als akzeptiert bzw. anerkannt. Abgeschlossen.